Wie funktioniert die Abrechnung beim Zahnarzt mit zusätzlichen Zahnversicherungen?
11. November 2009 | Kategorie: ZahnversicherungIn der Regel ist die Abrechnung beim Zahnarzt mit zusätzlichen Zahnversicherungen relativ einfach. Normalerweise erstellt der Zahnarzt, bevor die Behandlung beginnt, einen Kosten- und Heilplan. Dieser Kosten- und Heilplan wird dann, vom Zahnarzt, bei der Krankenkasse eingereicht. Diese meldet sich dann in der Regel innerhalb von einer Woche beim Patienten und teilt ihm mit, wieviel Prozent von der Krankenkasse übernommen werden. Außerdem erstellt der Zahnarzt einen Kostenvoranschlag welcher dann bei der zusätzlichen Zahnzusatzversicherung eingereicht wird. Die Behandlung kann sofort nach Erhalt der Information der Krankenkasse beginnen.
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist erhält der Patient vom DZR (Deutsches Zahnärztliches Recheninstitut) oder vom Zahnarzt direkt die endgültige Rechnung. In dieser Rechnung müssen alle Leistungen gesondert aufgeführt und auch der Anteil der Krankenkasse vermerkt sein. Eine Kopie der Rechnung wird dann bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht. In den meisten Fällen muss die Rechnung vom Patienten ersteinmal selbst beglichen werden. Nach Einreichung der Rechnung bei der Zusatzversicherung kann es zwischen ein und zwei Wochen dauern bis man den Bescheid über die gewährte Zahlung erhält. Das Geld wird dann von der Versicherung direkt auf ein angegebenes Konto überwiesen oder es wird der Rechnung ein Scheck über den übernommenen Betrag beigelegt.
Wieviel die Zusatzversicherung übernimmt hängt davon ab, wie lange die Versicherung bereits besteht und welche Behandlungsmethoden übernommen werden. In der Regel sind aber die gängigen Zahnersatzmethoden wie z.B. Krone, Brücke oder Inlay über die Versicherung abgedeckt.