ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
6. Juni 2011 | Kategorie: ZahnversicherungDie ARAG Z100 ist eine private Zahnzusatzversicherung, welche ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Ein Abschluss der Versicherung ist jedoch auch für Personen möglich, welche freie Heilfürsorge erhalten. Nach Angaben der ARAG Versicherung bietet der Zahnzusatztarif Z100 umfangreiche Leistungen zu günstigen Beiträgen und wird insbesondere für Kinder empfohlen. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen wird bei diesem Tarif eine gewisse Beitragsstabilität erreicht, womit nicht jedes Jahr eine Anhebung der Beiträge erfolgt. Siehe zum Thema Beitragsstabilität auch den Zahnzusatzversicherung-Vergleich bei zahnzusatz-direkt.de.
Der Leistungsumfang des ARAG Z100 beinhaltet eine Kostenerstattung von 100 % für Zahnbehandlungen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung übernimmt. Hierzu zählen z.B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Kauflächenversiegelungen (auch für Erwachsene) oder professionelle Zahnreinigungen. Für professionelle Zahnreinigungen ist zudem weder ein pauschaler Betrag noch eine Häufigkeitsbegrenzung festgelegt, so dass diese bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrmals jährlich in Anspruch genommen werden können. Für Zahnersatzmaßnahmen im Rahmen der Regelversorgung, wie z.B. einfache Brücken, Kronen und Prothesen, werden insgesamt 100 % der Kosten erstattet. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt in diesem Fall den nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung übrigen Restbetrag. Für höherwertigen Zahnersatz, wie z.B. Implantate, Inlays (aus Keramik, Kunststoff oder Gold), Onlays oder Kronen mit Vollverblendung, werden einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 80 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die ARAG Z100 leistet jedoch grundsätzlich auch, wenn keine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. So übernimmt die Zahnzusatzversicherung 80 % des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige funktionsanalytische Leistungen und augmentative Behandlungen (Knochenaufbau des Kiefers) im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme. Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt hier gewöhnlich keine Leistung. Zudem besteht beim ARAG Z100 keine Beschränkung auf eine maximale Anzahl erstattungsfähiger Implantate. Dagegen sind Zahnverblendungen nur bis zum fünften Zahn erstattungsfähig. Auch für diese leistet die Zahnzusatzversicherung eine Kostenerstattung von 80 %. Zudem übernimmt die Zahnzusatzversicherung ebenfalls 80 % für kieferorthopädische Leistungen, sofern diese medizinisch notwendig sind und keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird. Die Zahnzusatzversicherung zahlt daher bei einer Einstufung in die Kieferindikationsgruppen 1 und 2 bzw. bei kieferorthopädischen Maßnahmen an Erwachsenen.
Die Leistungen des ARAG Z100 werden erst nach Ablauf der Wartezeiten von 3 Monaten für Zahnbehandlungen sowie 8 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie erbracht. Zudem gelten in den ersten Versicherungsjahren Begrenzungen der Erstattungshöhe. Im ersten Jahr werden daher maximal 500 Euro erstattet. Im zweiten Jahr steigt der Höchstbetrag auf 1.000 Euro. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfallen diese Summenbegrenzungen. Weitere Infos gibt es auch hier bei der ARAG.