Kieferorthopädie
Von Zahnbleicher | 25. Januar 2009 | Kategorie: Zahnbehandlung |Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Behandlung von Zahnfehlstellungen und Gebissanomalien. Zahnfehlstellungen können entstehen durch falsche Belastung des Kiefers im Kindesalter, wie häufiges Nuckeln, oder Dauerlutschen, und bei größeren Kindern oder Erwachsenen durch Unfälle. Auch erbliche Faktoren spielen bei der Entwicklung des Kiefers eine große Rolle.
Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium und einem Jahr Berufserfahrung eine dreijährige Ausbildung zum Facharzt für Kieferorthopädie absolviert hat.
Die meisten Patienten beim Kieferorthopäden sind Kinder, die aufgrund von Zahnfehlstellungen im Unter- oder Oberkiefer behandelt werden müssen. In den häufigsten Fällen beginnt die Behandlung bei diesen Kindern nach dem Zahnwechsel der hinteren Zähne.
Durch Röntgenaufnahmen und Abdrücken des Unter- und Oberkiefers stellt der Arzt die Diagnose der Zahnfehlstellung, und legt gemeinsam mit den Eltern des Kindes den Behandlungsplan fest. Die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich oft über mehrere Jahre.
Mehrere Behandlungsmöglichkeiten sind in der Kieferorthopädie möglich. Am häufigsten wird eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange angefertigt. In seltenen Fällen sind auch chirurgische Eingriffe zur Unterstützung der Behandlung notwendig.
Die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung werden bei Kindern von den Krankenkassen übernommen, wobei die Eltern einen Teil der Behandlungskosten mittragen müssen. Hierbei handelt es sich meistens um 20 Prozent der Kosten, die dann nach abgeschlossener Behandlung und einer Bestätigung des Kieferorthopäden über den Anschluss der Behandlung, von den Krankenkassen zurückerstattet werden.
Am effektivsten ist die kieferorthopädische Behandlung in den Wachstumsphasen des Kindes. Besonders bei festen Zahnspangen, bei denen mehrere Bracket an den Zähnen befestigt sind, ist eine gründliche Zahnreinigung aller Zähne sehr wichtig.
Kieferorthopädie führt nur bei konsequenter Anwendung und bei Einhaltung des zahnärztlichen Behandlungsplanes zu einem dauerhaften Erfolg.
[...] Die Inter zahlt bei bestimmten Unfällen eine Invaliditätsentschädigung. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach dem entstandenen Schaden, dem Grad der Invalidität sowie der vereinbarten Zahlungssumme. Wird hierbei eine progressive Invaliditätsrechnung zu Grunde gelegt, so kann die Zahlung eine Höhe von 350% über die Versicherungssumme hinausgehen. Steht der konkrete Grad an Invalidität noch nicht offiziell fest, zahlt die Inter auch bei längerer Beeinträchtigung ohne genaue Angabe der Invalidität. Neben der normalen Kapitalzahlung kann, wenn dies vom Versicherten gewünscht ist, auch eine lebenslange Rente beantragt werden, die monatsweise ausgezahlt wird. Dazu kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. Hierbei erfolgt beim Tod der versicherten Person durch einen Unfall oder in Folge eines Unfalls bis zu einem Jahr darauf eine vereinbarte Zahlung an die Angehörigen. Deren Höhe richtet sich nach der Vereinbarung. Für die Deckung des finanziellen Mehraufwands im Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus wird Unfallkrankenhaustagegeld gezahlt. Diese Zahlung erfolgt unabhängig von einer eventuell verbleibenden Invalidität. Zudem werden durch die Inter Folge- und Nebenkosten von Unfällen erstattet. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten einer Bergung, einer kosmetischen Operation, Beihilfe zu den Kosten einer Kur sowie des Weiteren kieferorthopädische Eingriffe. [...]