Zahnzusatzversicherung
Von Zahnbleicher | 5. Februar 2009 | Kategorie: Zahnversicherung |Die Kosten bei Zahnbehandlungen können sehr kostspielig werden, oft beläuft sich der Eigenanteil auf mehrere Hundert EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren seit 2005 nur 50 % - 65 % der erstattungsfähigen Kosten. Allerdings nur dann, wenn das Bonusheft über 5 Jahre regelmäßig geführt wurde und auch nur für die einfache Ausführung. Höherwertige Behandlungen wie Inlays, Implantate oder Keramikverblendungen werden nur im Umfang einer herkömmlichen Füllung erstattet. Alles was über die erstattungsfähige Summe hinausgeht muss der Patient selber zahlen. Ausnahmefälle sind selten, z. B. bei Tumoren oder schwere Fehlbildungen, auch dann übernehmen die Krankenkassen erst die Kosten nach einem zahnärztlichen Gutachten.
Eine Zahnzusatzversicherung ist heute lohnend, denn so kann die Vorsorgungslücke halbwegs ausgeglichen werden. Um diese abzuschließen, ist es wichtig in Ruhe eine Zahnzusatzversicherung auszuwählen, denn die Tarife und Leistungen unterscheiden sich enorm. Dazu sollte der Suchende wissen, dass keine Zahnzusatzversicherung die Kosten zu 100% übernimmt, eine gewisse Selbstbeteiligung bleibt. Doch in der Regel werden die Kosten zum größten Teil erstattet, so bleiben für den Patienten zwischen 10% und 15% Eigenanteil.
Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen mehr als 50 % für den Zahnersatz, Implantate, Inlays oder Keramikverblendungen, sowie Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Wurzelbehandlungen. Ein guter Tarif ist, wenn die Zahnzusatzversicherung den Betrag schon vor der Erstattung der gesetzlichen Krankasse leistet.
Wann sollte die Zusatzversicherung abgeschlossen werden, so taucht immer wieder die Frage auf. Der Patient sollte vor dem Versicherungsabschluss ein Gespräch mit dem Zahnarzt führen. Sind die Zähne anfällig für Parodontose und ist mit einem Zahnverlust zu rechnen, so sollte schnellstmöglich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Darauf zu achten ist, dass bei einem Vertragsabschluss vereinbart wird, keine Zuschläge auf bereits fehlende Zähne oder einen vorhandenen Zahnersatz zu zahlen sind.
Für Kinder sollte eine Zusatzversicherung gewählt werden, die zusätzlich für die Kieferorthopädie leistet.
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